Netzwerk Heuschrecken Hessen der Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. & Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Methode

Sie können sich auf verschiedenen Wegen an der Erfassung beteiligen:

Meldung von Zufallsbeobachtungen: Melden Sie uns Ihre Beobachtungen. Jeder einzelne Datensatz ist wichtig! Gerne können Sie sich auch Fotos von Heuschrecken zur Bestimmung zukommen lassen. Bei Bestimmungsfragen, sowie dem Melden von Kartierergebnissen und Beobachtungen wenden Sie sich bitte an die HGON-Geschäftsstelle. Inga Hundertmark steht Ihnen gerne zur Verfügung: inga.hundertmark@hgon.de

Durchführung gezielter Kartierungen der TK25-Viertel: Die gezielte Kartierung eines TK25-Quadranten erfolgt aufgrund der Lebensraumansprüche unserer Heuschreckenartennur in wenigen Teilbereichen. Pro Quadrant sollten aufgesucht werden (soweit vorhanden):

  • 2-3 Magerstandorte (Magerrasen, Heiden, wo diese fehlen auch magere Böschungen oder extensiv bewirtschaftetes Grünland auf eher trockenen Standorten)
  • 2-3 Feuchtwiesen (oder andere feuchte, aber offene Lebensräume, auch Uferbereiche)
  • Vorhandene Sonderstandorte: Kies- und Sandgruben, Steinbräche, Industriebrachen, Bahnhöfe
  • Stichprobenartig auch Wald (sonnige Eichen-Waldränder für Waldgrille, breite/magere Waldwegränder sowie feuchte, moosige Schotterflächen für Dornschrecken-Arten, kleine Heideflächen etc.)

Nicht kontrolliert zu werden brauchen hingegen Ackerland, Ortschaften (hier nur alle Zufallsbeobachten notieren), Löwenzahn-Fettwiesen und ähnliches Intensiv-Grünland, sowie dicht geschlossene Wälder. Die systematischen Erfassungen sollen jährlich von Juni/Juli bis September erfolgen und pro TK25-Quadrant etwa fünf bis zehn Stunden umfassen. Als Faustregel gilt, dass die Erfassung im Quadranten abgeschlossen ist, wenn längere Zeit keine weitere Art hinzugekommen ist. Die Erfassungen sollten zwischen Juni und September durchgeführt werden.

Der Fang von Heuschrecken in Schutzgebieten ist selbstverständlich nur mit Genehmigung möglich, auch gefährliche Standorte, etwa Gleise oder Steinbrüche sollten nicht oder nur in Absprache und mit entsprechender Genehmigung betreten werden.

Welche Flächen in meiner Umgebung sind noch unbearbeitet? -->Hier<-- geht es zur Karte.

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